Presseschau
Brandenburg an der Havel.
Hier ist das kommunal-politische Geschehen noch weitgehend unbeobachtet von den überregionalen Medien. Darunter leidet insbesondere die Transparenz der demokratisch gewählten VertreterInnen.
Durch kritisches Nachfragen aus der Gesellschaft politische Vorgänge mit etwas Licht versehen und in das Land hinaustragen ist Aufgabe gemäss dem
Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG)
§ 1
Freiheit der Presse
(1) Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen und demokratischen Staates.
§ 2
Zulassungsfreiheit
(1) Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens und eines sonstigen Betriebes der Presse darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.
§ 3
öffentliche Aufgabe der Presse
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.