Die Stadt Brandenburg an der Havel gibt die Veröffentlichung des neuen qualifizierten Mietspiegels bekannt. Dieser vom Sachgebiet Statistik und Wahlen erstellte und von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter (Mietverein Brandenburg an der Havel e.V. und Vereinigung der privaten Haus- und Grundbesitzer der Stadt Brandenburg und Umgebung e.V.) anerkannte Mietspiegel tritt am 30. Juni 2024 in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2026.
Es handelt sich um den neunten Mietspiegel der Stadt, der sowohl Mietenden als auch Vermietenden als wichtige Orientierungshilfe dient. Der Mietspiegel bietet transparente und nachvollziehbare Informationen über die ortsüblichen Vergleichsmieten in Brandenburg an der Havel.
Zwischen dem 1. Januar und dem 29. Februar 2024 führte die Stadt Brandenburg an der Havel eine umfangreiche Befragung von insgesamt 2.281 Eigentümern durch. Ziel dieser Erhebung war es, eine umfassende und aktuelle Datengrundlage für den neuen qualifizierten Mietspiegel zu schaffen.
Im Rahmen dieser Befragung wurden detaillierte Informationen gesammelt, die entscheidend zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmieten beitrugen. Zu den erfassten Daten gehörten unter anderem die Größe und die Ausstattung der Wohnungen sowie die Höhe der Nettokaltmiete. Zudem wurden spezifische Merkmale der Gebäude, wie Baujahr und Modernisierungsmaßnahmen, erfasst.
Die genaue Erfassung der Lage jeder Wohnung und die Zuordnung zu den entsprechenden Quartieren ermöglichten eine besonders differenzierte Aufbereitung der Mietspiegeldaten. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist in sieben Quartiere unterteilt, für die jeweils eigene Mietspiegeltabellen erstellt wurden. Diese Quartierseinteilung ermöglicht eine präzise und quartiersspezifische Übersicht der Mietpreise.
Die Mietspiegelbroschüre, inklusive der zugehörigen Mietspiegeltabellen, steht ab dem 30. Juni 2024 auf der Website der Stadt Brandenburg an der Havel unter www.stadt-brandenburg.de/mietspiegel zum Download bereit.
Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2024
Der derzeitige Mietspiegel der Stadt Brandenburg an der Havel läuft zum 30. Juni 2024 aus. Damit Vermietenden, Mietenden und allen anderen am Wohnungsmarkt Interessierten auch weiterhin eine aktuelle Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete zur Verfügung steht, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Brandenburg an der Havel zu erstellen. Die Statistikstelle der Stadt Brandenburg an der Havel hat diese Aufgabe übernommen und wird die Datenerhebung durchführen.
Der Mietspiegel wird eine gründliche Analyse der aktuellen Mietpreise und eine sorgfältige Datenerhebung beinhalten, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse aktuell und verlässlich sind.
Die Mietspiegelbefragung für den neuen Mietspiegel fand im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 29. Februar 2024 statt.
Inkrafttreten: 30.Juni 2024 Gültig bis: 29. Juni 2026
Mietspiegel für die Stadt Brandenburg an der Havel für nicht preisgebundenen Wohnraum
Der Mietspiegel der Stadt Brandenburg an der Havel wurde von der Statistikstelle der Stadt erstellt und im Arbeitskreis Mietspiegel beraten. Der Mietspiegel 2024 wurde am 20. Juni 2024 gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches als qualifizierter Mietspiegel beraten und beschlossen. Das bedeutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt wurde. Der Mietspiegel bietet eine aktuelle Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum.
Der Mietspiegel wurde als Tabellenmietspiegel für sieben Quartiere erstellt, die das gesamte Stadtgebiet abdecken. Somit liegen ortsübliche Vergleichsmieten für das gesamte Stadtgebiet Brandenburg an der Havel vor. Zur besseren Orientierung enthält der Mietspiegel eine Übersicht der Quartiere sowie eine Straßenauflistung, die den jeweiligen Quartieren zugeordnet ist.
Der Mietspiegel 2024 basiert auf Daten von 2.281 Eigentümern. Die Statistikstelle der Stadt Brandenburg an der Havel dankt allen Vermietern für die Bereitstellung der Mietdaten zur Erstellung des neuen Mietspiegels.
Berücksichtigt wurden Mietdaten von Wohnungen, deren Nettokaltmiete innerhalb der letzten sechs Jahre neu vereinbart oder verändert wurde. Die Daten zeigen eine durchschnittliche Mietniveausteigerung von rund 6 %, mit einer Spanne von -12 % bis +37 %. Diese Änderungen beziehen sich auf die Daten des Mietspiegels aus dem Jahr 2022.
Dieser Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern und Geschosswohnungsbauten ab 3 Wohneinheiten in Brandenburg an der Havel.
Der Mietspiegel gilt nach § 549 BGB nicht für:
Wohnungen, die nur vorrübergehend angemietet werden (Mietdauer laut Mietvertrag für maximal ein Jahr)
Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt
Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen
Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim.
Kurzübersicht Mietspiegel 2024
Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar auf:
Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern oder Geschäftshäusern mit weniger als drei Wohnungen
preisgebundene öffentlich geförderte Wohnungen (z.B. Wohnungen des 1. oder 3. Förderweges) oder Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen
Wohnungen, bei denen in der Nettokaltmiete Posten enthalten sind, die nicht separat ausgewiesen werden können
Wohnungen mit Serviceleistungen oder Betreutes Wohnen
Wohnungen mit mehreren Mietverhältnissen
Wohnungen, die möbliert oder teilmöbliert vermietet werden (ausgenommen Einbauküchen)
Wohnungen, die ganz oder teilweise gemäß Mietvertrag gewerblich genutzt werden
Wohnungen mit Gefälligkeitsmieten, Dienst- oder Werkswohnungen
Wohnraum in Wohnheimen oder einer anderen städtischen Unterkunft
Wohnungen, bei denen ein Verwandtschaftsverhältnis zur Vermieterin/zum Vermieter oder zur Mieterin/zum Mieter besteht
Wohnraum, der mietfrei überlassen wird.
Rechtsgrundlagen
Das Mietspiegelreformgesetz vom 10. August 2021 verpflichtet Gemeinden ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels.
Durch den Beschluss der Stadtverordneten vom 28. Juni 2023 (107/2023) wurde die Fachgruppe Statistik und Wahlen mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) beauftragt. Im Gegensatz zu einem einfachen Mietspiegel wird ein qualifizierter Mietspiegel „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt“ (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des BGB).
Der Mietspiegel enthält nach seiner gesetzlichen Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete – also Miete, die für vergleichbaren Wohnraum auf dem „freien“ Wohnungsmarkt in Brandenburg an der Havel üblich ist. Diese ortsübliche Vergleichsmiete ist auch der Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung. Nach neuer Rechtslage (§ 558 Absatz 2 Satz 1 BGB) fließen in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete alle Mietverhältnisse ein, die innerhalb der letzten sechs Jahre abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte.
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