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Causa TierheimBrandenburg an der Havel

und der Umgang damit, durch die Fraktionen und unseren gewählten Stadtverordneten (parteiübergreifend)

Sondersitzung des Hauptausschusses am 2. Mai 2024

Die von dem CDU Fraktionsvorsitzenden Jean Schaffer initiierte öffentliche Diskussion trägt zwar zur Aufgeregtheit zur causa Tierheim bei. Zum Sachstand hingegen ist diese allerdings wenig förderlich. Wenn dieser nun auch noch eine Sondersitzung des Hauptausschuss beantragt mit dem Betreff

Anfrage an den Oberbürgermeister zu Kontrollen im Tierheim und daraus abgeleitete Maßnahmen

fragt man sich ernsthaft: sind die zwei Parteikollegen? Reden die miteinander? Ein sonderbares Wahlkampfgetöse. Erst recht, wenn man bedenkt, wem der vermeintliche Chefintellektuelle eigentlich seinen Platz in der SVV verdankt. Ganz sicher nicht seinen Wählerstimmen. Die MAZ schrieb seinerzeit:

Schaffer ist der Stadtverordnete, der von allen bisherigen Stadtverordneten in der SVV das schlechteste Wahlergebnis mit nur 244 Stimmen einfuhr.

Im Vorlagendokument fragt CDU Jean Schaffer den CDU Vorsitzenden und OB Steffen Scheller:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,zur Klärung der in der in der Öffentlichkeit diskutierten Situation bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen

In der letzten Frage wirdl dann auch noch die von Schaffer ungeliebte SPD Beigeordnete und eigentliche politische Gegnerin Susanne Fischer erwähnt.

Auch alle anderen Fragen tragen ebenso so rein gar zu einem Lösungsansatz bei. Sie sind rein politischer Natur und zeugen nicht unbedingt von kompetenter Sachkenntnis. Überhaupt: es scheint die Hauptaufgabe von Stadtverordneten zu sein, Anfragen zu stellen. Eine Alternative wäre die Zuarbeit (?!) Welche Kosten verursachen eigentlich diese ganzen Anfragen für die Verwaltung?


Formulieren wir daselbst eine Anfrage, statt hier nur rumzumeckern. Diese geht an die jetzt sich echauffierenden Stadtverordneten und die sieht dann so aus:


  1. Wieviel Mittel wurden und werden nach der am 1. Januar 2022 in Kraft gesetzten und bis Ende 2023 gültigen Tierheimförderrichtlinie des Landes Brandenburg durch das Tierheim bzw dessen Betreiber abgerufen und/oder haben Stadtverordnete das Tierheim auf diese Förderung aufmerksam gemacht?

  2. Die Fortschreibung der Tierheimförderrichtlinie bis Ende 2025 wurde am 6. Nov 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Sind fristgerecht Mittel für das Jahr 2024 abgerufen bzw beantragt worden bzw dem Tierheim durch Stadtverordnete bekannt gemacht worden?

  3. Haben Stadtverordnete eruiert, welche tatsächliche Finanzierungslücke sich für den Betreiber ergibt, trotz geflossener etwaiger Förderung?

  4. Haben die Stadtverordneten der Stadt Brandenburg an der Havel die Verwaltung beauftragt Mittel aus dem Brandenburg Paket (1,7 Milliarden), das am 18.05.2023 in Kraft trat, zu beantragen, um auch dem Tierheim hieraus die entstandene Finanzierungslücke zu schliessen?

  5. Haben sich Stadtverordnete bei dem Betreiber des Tierheims über die monatlichen/jährlichen fixen Kosten informiert?

  6. Haben sich die Stadtverordneten darüber informiert, welchen Einfluss die variablen Kosten des Tierheims auf die Gesamtkosten haben?

  7. Haben die Stadtverordneten den OB auf die Finanzierungsmöglichkeit über das Brandenburg Paket hingewiesen?

  8. In welcher beratenden Funktion haben sich die gewählten Stadtverordneten dem Tierheim über die Jahre hinweg zur Verfügung gestellt?

  9. Haben sich Stadtverordnete mit den Betreibern des Tierheims über den neuen Tierheim Erlass aus März 2023 beraten, um zu schauen, wie und ob das Tierheim diese Vorgaben finanziell erfüllen kann? Und haben sich diese dann an den OB gewandt: wir müssen da mal was tun?

  10. etc etc etc pp


Die Zuwendung des Landes aus der Tierförderrichtlinie beträgt mit Fortschreibung bis Ende 2025 unverändert je Antragsteller und Maßnahme maximal 50.000 Euro pro Jahr und kann insbesondere für die Errichtung und die Erweiterung von Tierheimen und den damit zusammenhängenden Neu-, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden, Ausrüstung und Ausstattung (zum Beispiel Zwinger, Käfige oder Geräte) gewährt werden.


Die Ausgaben der Stadt für das Tierheim sind "pflichtige" Ausgaben. Hierzu werden Verträge mit den TierheimbetreiberInnen geschlossen. Was bei der STG ohne weiteres möglich ist -und hierbei handelt es sich um DAWI Leistungen- dessen Geschäftsführer gleichsam der CDU Fraktionsstellvertreter und Ausschussvorsitzende für Vergabe und Rechnungsprüfung, Thomas Krüger, ist... -sollte doch beim Tierheim bei der jetzt explodierenden Tierliebe möglich sein. Für die STG pfeifen die Stadtverordneten ja seit 2007 die Mittel durch. Und das sind summa summarum mittlerweile wohl ein zweistelliger Millionenbetrag.


Hätten Sie, liebe Stadtverordnete, ihre Energie vielleicht eher in die Sacharbeit hineinlegen sollen als nunmehr, auch noch kurz vor den Wahlen, den Wahlberechtigten noch mehr Frust als Lust zur Wahl überzuhelfen?


Der neue Erlass verweist auf artspezifische Haltungsanforderungen auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen. Es wird nicht mehr allgemein auf das Tierschutzgesetz verwiesen. Der Erlass führt konkret auf, was das für die Tierheime bedeutet und worauf sie zukünftig achten müssen.

Jedes Tierheim soll vertraglich an einen Tierarzt oder Tierärztin gebunden sein. Diese/r soll einmal wöchentlich Bestandsuntersuchungen durchführen. Bisher war dies alle zwei Wochen vorgesehen.

Auch Regelungen zu Lagerräumen und die Anforderungen an Fütterung und Tränken wurden überarbeitet. Die Räumlichkeiten müssen den Anforderungen der Tierart entsprechen, es muss neben den normalen Unterkünften auch ein Krankenabteil und eine Quarantänestation geben. Die Tierheime müssen nachweisen, dass Unbefugte nicht einfach so in das Gebäude hinein und Tiere nicht unbeabsichtigt hinausgelangen.

Und all diese Anforderungen sollen nun die Unterfinazierung durch die Anfrage des Tierfreundes CDU Schaffer abgeholfen werden(?!) Von den grauslichen Veröffentlichungen der anderen Fraktionen mal ganz abgesehen.


hier die beschriebenen Fördervoraussetzungen für die STG, deren Geschäftsführer, Thomas Krüger, gleichsam Ausschussvorsitzender für Vergabe und Rechnungsprüfung ist und seit 2007 das Gehalt des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU sichert. Ist das ehrenhaft? Zumindest amtlich. Tierschutz hingegen lebt vom Ehrenamt. Trotz der pflichtigen Aufgabe der Kommunen.







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