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Digitale Arbeitsverträge

Einigung über digitale Arbeitsverträge

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen über eine Änderung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV im parlamentarischen Verfahren und die Einführung der Textform im Nachweisgesetz (Einführung digitaler Arbeitsverträge) erklären die ersten Parlamentarischen Geschäftsführenden der Regierungsfraktionen:


Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Wir treiben Digitalisierung voran und machen auch Arbeitsverträge digital möglich. Das ist ein großer Schritt zur Vereinfachung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. Gerade viele Start-Ups arbeiten häufig heute schon komplett digital, künftig machen wir das auch bei den Arbeitsverträgen in der Personalabteilung möglich. Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren.“


Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Wir modernisieren den Arbeitsmarkt: Arbeitsverträge und wesentliche Arbeitsbedingungen können künftig digital vereinbart werden. Das vereinfacht Prozesse. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug, um unseren Arbeitsmarkt zukunftsfähig zu machen. Wir reduzieren Bürokratie und schaffen gleichzeitig mehr Transparenz und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die gefundene Lösung stellt sicher, dass im Streitfall beweisfeste Dokumente eingefordert werden können.


Johannes Vogel, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion:

„Wir Freie Demokraten freuen uns darüber ganz besonders. Endlich werden wirklich digitale Arbeitsverträge in Deutschland erlaubt. Das ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie. Wir entlasten damit die deutsche Wirtschaft und sorgen für einen modernen Arbeitsmarkt. Ein schon sehr gutes Bürokratieentlastungsgesetz wird dadurch noch besser.“


DIE ZEIT äussert sich dazu:

Laut einem Vorhaben der Bundesregierung sollen Arbeitgeber zukünftigen Angestellten ihre Arbeitsverträge nicht mehr in Papierform aushändigen müssen. Wie die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP mitteilten, soll ein entsprechender Zusatz in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

                     

Die Vereinbarung sieht vor, dass für die Vertragsbedingungen künftig statt der Schriftform auf Papier mit Unterschrift die reine Textform ausreicht. Damit kann der Abschluss eines Arbeitsvertrags komplett per E-Mail ablaufen.

        

Dies soll künftig möglich sein, "sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält", schrieb Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) an die von der Neuregelung betroffenen Verbände. Diese soll demnach auch für Arbeitsüberlassungsverträge, also Zeit- und Leiharbeit, gelten. Nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dies verlangten, müssten Arbeitgeber ihnen weiterhin einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen


Quellen Pressemitteilung DIE ZEIT

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Annette Riedl/dpa

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1. Mai 2024

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